Er muss über mindestens folgende Kriterien verfügen:
1) Einen Abschluss in Übersetzung an einem höheren Bildungsinstitut vorweisen oder
2)Fünf Jahre Berufserfahrung(Vollzeit) als Übersetzer nachweisen oder
3)Zwei Jahre Berufserfahrung(Vollzeit) als Übersetzer und eine anerkannte Qualifikation in einem anderen Studiengang an einem höheren Bildungsinstitut.
Für folgende Branchen übersetzen wir die technische Übersetzung, juristische Übersetzung und Marketingübersetzung nach DIN-Norm EN ISO 17100:
- Anlagenbau
- Maschinenbau
- Pharmaindustrie
- Medizintechnik
- Gerätebau
- Automobilindustrie