Überspringen zu Hauptinhalt

Warum muss auf der übersetzten Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung der Vermerk „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ vermerkt sein?

Die Kennzeichnung „Originalbetriebsanleitung“ und „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ ist eine Forderung der Maschinenrichtlinie und gilt somit nur innerhalb der EU. Die Kennzeichnung dient dazu, dass für den Leser erkenntlich ist, ob die Anleitung in der entsprechenden Sprache verfasst wurde oder „nur“ übersetzt wurde. Eine „nur“ übersetzte Anleitung könnte Übersetzungsfehler beinhalten und der Leser könnte bei einem merkwürdigen Sachverhalt (z. B. durch einen Übersetzungsfehler) im Originaldokument nachschlagen und die Situation überprüfen. Eine Anleitung mit „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ darf daher nur zusammen mit der Originalbetriebsanleitung ausgeliefert werden.

An den Anfang scrollen