Die Einbauerklärung wird vom Hersteller für eine unvollständige Maschine erstellt. Sie ersetzt die frühere Herstellererklärung. In der Einbauerklärung stehen zum Beispiel die Firmenbezeichnung, Modellbezeichnung, der Dokumentationsverantwortliche, welche Richtlinie angewandt wurde, Ausstellende Person und eine Verpflichtungserklärung für die Übermittlung der Unterlagen auf begründetes Verlangen.
