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Was ist Ihr Mindestbestellwert bei technischen Übersetzungen, juristischen Übersetzungen und der technischen Dokumentation?

Wir haben keinen Mindestbestellwert für eine technische Übersetzung, juristische Übersetzung oder der technischen Dokumentation.

Wir bearbeiten alle eingehenden Aufträge aus folgenden Bereichen:

  • Verträge von Firmenübernahmen oder Neugründungen
  • AGBs von mittelständischen Unternehmen
  • Gerichtsurteile zu Produkthaftung und technischer Dokumentation
  • Gesetzestexte zu Normen und DIN Richtlinien
  • Juristische Unterlagen aus dem Ingenieurwesen und aus dem Anlagenbau
  • Technische Übersetzung aus den Bereichen der Zerspanungstechnik oder Umformtechnik
  • Briefwechsel zwischen internationalen Niederlassungen und deren Vertriebspartnern
  • Flyertexte und Broschüren aus den Bereichen Werbung und Marketing

Wir übersetzen häufige Sprachkombinationen wie z. B.:

  • Deutsch-Englisch
  • Deutsch-Französisch
  • Deutsch-Chinesisch
  • Deutsch-Italienisch
  • Deutsch-Isländisch
  • Deutsch-Norwegisch
  • Deutsch-Luxemburgisch
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